Die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) ist für die Überwachung und die Durchsetzung bzw. den Vollzug von allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen in Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) zuständig.
Mögliche Schnittstellen zwischen Landwirtschaft und ave GAV bestehen im Detailhandel und bei Gärtner und Floristen. Bei Fragen steht die VBO Geschäftsstelle zur Verfügung.