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Mittwoch, 03.02.2021

Düngefenster am 4. und 5. Februar 2021
Das Amt für Umwelt öffnet auf Antrag der VBO ein Düngefenster für den Donnerstag, 4. Februar 2021 und den Freitag, 5. Februar 2021.

Während des Düngefensters ist das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotz Vegetationsruhe in den ausgewiesenen Gebieten (Karte) nach Voranmeldung zugelassen. Bei einer Ausbringung sind folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Vorgängige Anmeldung beim Amt für Umwelt mit Angabe des Betriebsleiters und der Ausbringungsmenge in m3 (Telefon: +423 236 64 00, E-Mail: );
  • Die Gülleausbringung ist nur auf den gelb gekennzeichneten Flächen zulässig (siehe Karte);
  • Maximale Austragsmenge 20 m3/ha;
  • Abstand von mindestens 20 Metern zu Gewässern und Entwässerungsanlagen;
  • Boden darf weder wassergesättigt noch gefroren oder schneebedeckt sein;
  • Gülle darf nur auf bewachsenem Boden ausgebracht werden;
  • Gewässer dürfen nicht verschmutzt werden.
  • Informationsschreiben

Verstösse werden geahndet und können eine Kürzung von Beitragszahlungen zur Folge haben. Ziel des Ausbringens von Gülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis ist die Vermeidung von Gewässer- und anderen Umweltbelastungen, sowie eine möglichst sinnvolle und effiziente Nutzung der auf dem Landwirtschaftsbetrieb vorhandenen Nährstoffe.