Das Amt für Umwelt öffnet auf Antrag der VBO ein Düngefenster für den Donnerstag, 4. Februar 2021 und den Freitag, 5. Februar 2021.
Während des Düngefensters ist
das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotz Vegetationsruhe in den
ausgewiesenen Gebieten (Karte) nach Voranmeldung zugelassen. Bei einer
Ausbringung sind folgende Vorgaben einzuhalten:
- Vorgängige Anmeldung beim Amt für Umwelt mit Angabe des
Betriebsleiters und der Ausbringungsmenge in m3 (Telefon: +423 236 64 00,
E-Mail: );
- Die Gülleausbringung ist nur auf den gelb gekennzeichneten Flächen
zulässig (siehe Karte);
- Maximale Austragsmenge 20 m3/ha;
- Abstand von mindestens 20 Metern zu Gewässern und
Entwässerungsanlagen;
- Boden darf weder wassergesättigt noch gefroren oder schneebedeckt
sein;
- Gülle darf nur auf bewachsenem Boden ausgebracht werden;
- Gewässer dürfen nicht verschmutzt werden.
- Informationsschreiben
Verstösse werden geahndet und
können eine Kürzung von Beitragszahlungen zur Folge haben. Ziel des Ausbringens
von Gülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis ist die Vermeidung von
Gewässer- und anderen Umweltbelastungen, sowie eine möglichst sinnvolle und
effiziente Nutzung der auf dem Landwirtschaftsbetrieb vorhandenen Nährstoffe.