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Mittwoch, 16.06.2021

Förderprogramm Schleppschlauch
Voraussichtlich ab Januar 2023 darf auf den landwirtschaftlichen Flächen des Talraums und der angrenzenden Hanglagen flüssiger Hofdünger nur noch mit emissionsmindernden Massnahmen ausgebracht werden. Dies wird in der revidierten Luftreinhalteverordnung (LRV) festgeschrieben und soll Ammoniak- und Geruchsemissionen mindern.

Die Regierung unterstützt die Landwirtschaft bei der Umstellung auf emissionsarme Systeme mit einem befristeten Förderprogramm für die Jahre 2021 und 2022. Die Förderung beträgt 30 % der Anschaffungskosten pro emissionsarmes Ausbringungssystem und pro Betrieb.


Das Amt für Umwelt hat zu diesem Förderprogramm ein Förderreglement ausgearbeitet. Anträge können ab sofort beim Amt für Umwelt eingereicht werden.