Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. September 2020 die Abänderung der Gewässerschutzverordnung verabschiedet.
Für 12 Pestizide, die für Wasserlebewesen besonders problematisch sind,
werden mit der Änderung der Gewässerschutzverordnung strengere
Grenzwerte eingeführt. Erstmals werden auch für drei Arzneimittel
Grenzwerte festgelegt.