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Freitag, 10.01.2014

Düngefenster für Montag, 13. Januar 2014
Auf Antrag der VBO hat das Amt für Umwelt ein Düngefenster für Montag, 13. Januar 2014 geöffnet. Falls am Dienstag, 14. Januar 2014 kein Niederschlag fällt, ist auch am Dienstag eine Gülleausbringung möglich. Vorab ist eine Anmeldung beim Amt für Umwelt notwendig.

Während des Düngefensters ist das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotz Vegetationsruhe in den ausgewiesenen Gebieten nach Voranmeldung zugelassen (Informationsschreiben). Bei einer Ausbringung sind folgende Vorgaben einzuhalten:

 

  • Vorgängige Anmeldung beim Amt für Umwelt mit Angabe des Betriebsleiters und der Ausbringungsmenge in m3;
  • Die Gülleausbringung ist nur auf den gelb gekennzeichneten Flächen zulässig (Übersichtsplan);
  • Maximale Austragsmenge 20 m3/ha;
  • Abstand von mindestens 20 Metern zu Gewässern und Entwässerungsanlagen;
  • Boden darf weder wassergesättigt noch gefroren oder schneebedeckt sein;
  • Gülle darf nur auf bewachsenem Boden ausgebracht werden
  • Gewässer dürfen nicht verschmutzt werden.
 

Es wird gebeten die Bestimmungen einzuhalten, damit es keine Probleme gibt und bei Bedarf wiederum ein Düngefenster beantragt werden kann.