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Mittwoch, 04.09.2013

Vorgehen bei Verdacht auf Grossraubtier-Riss
Vorgehen bei Verdacht auf Grossraubtier-Riss Im Calanda Gebiet und im Alpengebiet Liechtensteins wurden vermehrt Einzelbeobachtungen von Luchs und Wolf gemacht. Um Risse an Nutztieren sicher nachweisen zu können, ist eine sachverständige Begutachtung notwendig.

Dazu kann der Wildhüter (Wolfgang Kersting, Tel. 756 64 15) oder der zuständige Jagdaufseher kontaktiert werden. Besonders wichtig ist, dass der Riss sowie Haare, Kot oder Trittsiegel an ihrem Fundort belassen und nicht verändert werden. Nähere Informationen erhält man hier 

Gemäss Mitteilung des Amtes für Umwelt ist die Entschädigungsfrage noch nicht geregelt. Dazu fehlen angeblich die gesetzlichen Grundlagen, die noch zu genehmigen sind. Die VBO hat dazu bereits mehrere Vorstösse unternommen und beobachtet die Entwicklung.