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Freitag, 26.11.2021

Waldgesetz: Übergangsfrist für Ausbildung zum Ausführen und Betreuen von Waldarbeiten läuft Ende 202
Da die fünfjährige Übergangsfrist für das neue Waldgesetz und die neue Waldverordnung ausläuft, müssen ab dem 1.1.22 alle Personen, die im Auftragsverhältnis Waldarbeiten ausführen, eine mindestens zehntägige Ausbildung haben. Dies gilt auch für Lernende und Angestellte.

Link für die Anmeldung von Kursen:

www.holzerkurse.ch (oder über kantonale Angebote)

 

Wer keine zehntägige Ausbildung oder Anerkennung der Gleichwertigkeit hat, ist im Falle eines Unfalls nicht abgesichert!


Für weitere Informationen siehe auch Informationsschreiben des AgriAliForm.