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Mittwoch, 30.04.2014

Wer Abfall wegwirft macht sich strafbar
Das Liegenlassen oder Wegwerfen von Abfall kann ab jetzt mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Die Regierung hat dazu das Umweltschutzgesetz angepasst.

Das achtlose oder auch willentliche Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichen Plätzen, Strassen oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen belastet die Umwelt, gefährdet die Tiere und führt zu hohen Kosten für die Betroffenen. 


Der Landtag hat im Dezember 2013 eine Revision des Umweltschutzgesetzes verabschiedet und ein Bussensystem erlassen. Damit dürfen Polizeiorgane von Land und Gemeinden aktiv Bussen verteilen. Dies ermöglicht es den Vollzugsbehörden bereits bei kleinen Verstössen gegen abfallrechtliche Bestimmungen direkt vor Ort Bussen einzuziehen. Die Ordnungsbussen betragen zwischen CHF 40.- und CHF 600.-. Müllsünder können direkt von den Landwirten angezeigt werden. 


Um auf das Problem hinzuweisen verteilt die VBO weiterhin die Infotafeln "Abfall mach mich krank!". Um möglichst hohe Aufmerksamkeit zu erzielen, wird empfohlen die Standorte der Tafeln zu wechseln. Die Tafeln können bei der VBO Geschäftsstelle abgeholt werden. Eine Tafel kostet CHF 7.50.-


Kann ab jetzt mit Ordnungsbussen bis CHF 500.- bestraft werden! (© news.ch)