Gestützt auf das revidierte Landwirtschaftsgesetz hat die Regierung in der Sitzung vom 7. Dezember 2021 die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Erdmandelgrases erlassen.
Das Erdmandelgras (Cyperus esculentus) gilt als gefährlicher
Neophyt und beeinträchtigt in zunehmendem Masse die landwirtschaftliche
Produktion und insbesondere den Gemüsebau. Die Verbreitung des Erdmandelgrases
in Liechtenstein nimmt stark zu. Mit dieser Verordnung unterstützt der Staat
die Anstrengungen der Landwirtschaft bei der Bekämpfung des Erdmandelgrases.
Die Bewirtschafter werden neu verpflichtet, präventive
Massnahmen zur Verhinderung der Verschleppung des Erdmandelgrases zu ergreifen,
die Befallssituation zu überwachen und neue Befälle zu melden. Die gemeldeten
Befälle werden vom Amt für Umwelt überprüft und kartiert. Liegt ein
Erdmandelgrasbefall vor, ist der Bewirtschafter verpflichtet, den Befall zu
bekämpfen. Je nach Grösse und Stärke des Befalls bestehen verschiedene
Bekämpfungsmethoden. Im Gegenzug entschädigt das Land die hierfür erbrachten
Leistungen.