Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 13. April 2021 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2021 verabschiedet.
Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der Verordnung des Vorjahres
und den "Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der
Sömmerungsvorschriften der Kantone für das Jahr 2021". Die restriktiven
Bestimmungen betreffend eine allfällige Bestossung liechtensteinischer
Alpen in Vorarlberg werden wegen der dort nach wie vor gegebenen
Tuberkuloseproblematik beibehalten.