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Donnerstag, 19.09.2019

Bekämpfung des Maiswurzelbohrers
Das Amt für Umwelt verfügt mit dem Schreiben vom 19.9.19 kulturtechnische Massnahmen infolge Auftreten des Maiswurzelbohrers. Da es sich bei diesem Schädling um einen Quarantäneorganismus handelt, muss ein Verdacht auf Maiswurzelbohrer-Befall dem Amt für Umwelt, Abteilung Landwirtschaft, gemeldet werden. Wir bitten die Landwirte, die verfügten Massnahmen zu beachten (vgl. Beilage).

Der Anbau von Mais ist im Jahr 2020 auf jenen Flächen verboten, auf welchen bereits im Jahr 2019 Mais angebaut wurde (gilt auch für Betriebe mit einer Ackerfläche <3 ha).