Aufgrund der Tuberkulosesituation beim Rotwild und in Zusammenhang mit Tuberkuloseausbrüchen in Rinderbeständen mit gealpten Rindern in Vorarlberg rät das ALKVW dringend davon ab, 2021 Rinder in Vorarlberg zu sömmern.
Gemäss derzeitiger Einschätzung müssen Tierhalter, welche entgegen den
Empfehlungen ihre Rinder dennoch in Vorarlberg alpen, mit folgenden Regelungen
rechnen:
- Verbringungssperre nach Alpabfahrt,
Tuberkulose-Untersuchung frühestens ab 16. November 2021, Schlachtung bei
Ansteckungsverdacht und Sperre ersten Grades bei Anhaltspunkten für
Tuberkulose-Gefährdung anderer Bestände;
- der Tierhalter trägt die Kosten für die erforderlichen
diagnostischen Untersuchungen und die Bekämpfungsmassnahmen zur
Verhinderung der Tuberkulose-Ausbreitung in seinem Bestand. Er hat keinen
Entschädigungsanspruch für Tierverluste wegen Erkrankung oder Bekämpfung.
Das Anliegen, die
Liechtensteiner Eigenalpen in Vorarlberg wieder mit Liechtensteiner Vieh zu
bestossen, wird allseits anerkannt und im Hintergrund laufen Diskussionen, dies
zukünftig auch wieder einfacher möglich zu machen.