Auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in benachbarte Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer gelangen. Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen betreffend Abstände:
- Oberflächengewässer: 6m Pufferstreifen bewachsen
- Waldrand, Hecken, Ufergehölze: 3 m Pufferstreifen bewachsen
Weitere Informationen findet man hier.