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Montag, 14.11.2016

Merkblatt Pufferstreifen
Auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in benachbarte Hecken, Feld- oder Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer gelangen. Es gelten folgende gesetzliche Bestimmungen betreffend Abstände:

  • Oberflächengewässer: 6m Pufferstreifen bewachsen
  • Waldrand, Hecken, Ufergehölze: 3 m Pufferstreifen bewachsen


Weitere Informationen findet man hier