Auf Antrag der VBO hat das Amt für Umwelt ein Düngefenster für Montag, 13. Januar 2014 geöffnet. Falls am Dienstag, 14. Januar 2014 kein Niederschlag fällt, ist auch am Dienstag eine Gülleausbringung möglich. Vorab ist eine Anmeldung beim Amt für Umwelt notwendig.
Während des Düngefensters ist das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotz Vegetationsruhe in den ausgewiesenen Gebieten nach Voranmeldung zugelassen (Informationsschreiben). Bei einer Ausbringung sind folgende Vorgaben einzuhalten:
Es wird gebeten die Bestimmungen einzuhalten, damit es keine Probleme gibt und bei Bedarf wiederum ein Düngefenster beantragt werden kann.