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Mittwoch, 23.11.2016

Güllefenster Triesenberg
Das Amt für Umwelt öffnet ein Düngefenster für Betriebe in Triesenberg für folgende Tage:
- Donnerstag 24. November,
- Freitag 25. November,
- Montag 28. November
- Dienstag 29. November 2016.


Vorbehalten bleiben Wetterverschlechterungen, die gemäss Art. 40b der Gewässerschutzverordnung eine Gülleausbringung nicht mehr ermöglichen würden. (schneebedeckter, wassergesättigter Boden, Temperaturen <5 °C).

 

Während des Düngefensters ist das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotz Vegetationsruhe in den ausgewiesenen Gebieten (Wiesen in Jördischboden, Frommenhaus und Prufatscheng) nach Voranmeldung zugelassen. Bei einer Ausbringung sind folgende Vorgaben einzuhalten:

 

-          Vorgängige Anmeldung beim Amt für Umwelt mit Angabe des Betriebsleiters und der Ausbringungsmenge in m3 (Telefon: +423 236 64 00, E-Mail: );

-          Die Gülleausbringung ist nur auf den gelb gekennzeichneten Flächen zulässig (siehe beigelegte Karte);

-          Maximale Austragsmenge 20 m3/ha;

-          Abstand von mindestens 20 Metern zu Gewässern und Entwässerungsanlagen;

-          Boden darf weder wassergesättigt noch gefroren oder schneebedeckt sein; Gülle darf nur auf bewachsenem Boden ausgebracht werden;

-          Gewässer dürfen nicht verschmutzt werden.

 

Verstösse werden geahndet und können eine Kürzung von Beitragszahlungen zur Folge haben.