Das Amt für Umwelt öffnet ein Düngefenster für Betriebe in Triesenberg für folgende Tage:
- Donnerstag 24. November,
- Freitag 25. November,
- Montag 28. November
- Dienstag 29. November 2016.
Vorbehalten
bleiben Wetterverschlechterungen, die gemäss Art. 40b der
Gewässerschutzverordnung eine Gülleausbringung nicht mehr ermöglichen würden.
(schneebedeckter, wassergesättigter Boden, Temperaturen <5 °C).
Während
des Düngefensters ist das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotz
Vegetationsruhe in den ausgewiesenen Gebieten (Wiesen in Jördischboden, Frommenhaus und Prufatscheng) nach
Voranmeldung zugelassen. Bei einer Ausbringung sind folgende Vorgaben
einzuhalten:
-
Vorgängige
Anmeldung beim Amt für Umwelt mit Angabe des Betriebsleiters und der
Ausbringungsmenge in m3 (Telefon: +423 236 64 00, E-Mail: );
-
Die
Gülleausbringung ist nur auf den gelb gekennzeichneten Flächen zulässig (siehe
beigelegte Karte);
-
Maximale
Austragsmenge 20 m3/ha;
-
Abstand von
mindestens 20 Metern zu Gewässern und Entwässerungsanlagen;
-
Boden darf weder
wassergesättigt noch gefroren oder schneebedeckt sein; Gülle darf nur auf
bewachsenem Boden ausgebracht werden;
-
Gewässer dürfen
nicht verschmutzt werden.
Verstösse
werden geahndet und können eine Kürzung von Beitragszahlungen zur Folge haben.