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Freitag, 26.02.2021

Düngefenster Triesenberg vom 1. bis 3. März 2021
Das Amt für Umwelt hat den Antrag der VBO geprüft und öffnet ein Düngefenster vom Montag, 1. März 2021 bis Mittwoch, 3. März 2021.
Während des Düngefensters ist das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotz Vegetationsruhe in den 3 ausgewiesenen Gebieten (Karte gemäss Gewässerschutzverordnung) nach Voranmeldung zugelassen.


Während des Düngefensters ist das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotz Vegetationsruhe in den 3 ausgewiesenen Gebieten (Karte gemäss Gewässerschutzverordnung) nach Voranmeldung zugelassen. Bei einer Ausbringung sind folgende Vorgaben einzuhalten:

  • Vorgängige Anmeldung beim Amt für Umwelt mit Angabe des Betriebsleiters und der Ausbringungsmenge in m3 (Telefon: +423 236 64 00, E-Mail: );
  • Die Gülleausbringung ist nur auf den gelb gekennzeichneten Flächen zulässig (siehe beigelegte Karte);
  • Maximale Austragsmenge 20 m3/ha;
  • Abstand von mindestens 20 Metern zu Gewässern und Entwässerungsanlagen;
  • Boden darf weder wassergesättigt noch gefroren oder schneebedeckt sein;
  • Gülle darf nur auf bewachsenem Boden ausgebracht werden;
  • Gewässer dürfen nicht verschmutzt werden.

--> siehe auch: Informationsschreiben Amt für Umwelt

Verstösse werden geahndet und können eine Kürzung von Beitragszahlungen zur Folge haben. Ziel des Ausbringens von Gülle nach guter landwirtschaftlicher Praxis ist die Vermeidung von Gewässer- und anderen Umweltbelastungen, sowie eine möglichst sinnvolle und effiziente Nutzung der auf dem Landwirtschaftsbetrieb vorhandenen Nährstoffe.