Die Regierung hat am 15.11.16 eine neue Verordnung über vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest erlassen.
Diese regelt u.a. in Art. 4 die Überwachung und hält dazu fest, dass Geflügelhalter Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und zu besonderen Krankheitssymptomen machen müssen. Die VBO Mitglieder wurden über die News auf der Website informiert.