Die beiden Wasserversorgungen Liechtensteins (WLU und GWO) informierten die VBO, dass eine Kontrolle der Landwirtschaftsbetriebe erst im Anschluss an die Kontrolle bei den Gewerbe- und Industriebetrieben erfolgen wird.
Bevor die Kontrolle bei den Landwirtschaftsbetrieben durchgeführt wird, werden die in der Schweiz gemachten Erfahrungen sowie die Ergebnisse der Kontrollen bei den Industrie- und Gewerbebetrieben abgewartet. Die VBO wird über das weitere Vorgehen informiert.