Aufgrund der seit Jahren unveränderten Tuberkulosesituation beim Rotwild im Bekämpfungsgebiet Vorarlbergs und aufgrund von Tuberkuloseausbrüchen in Vorarlberger Rinderbeständen mit gealpten Rindern ratet das ALKVW nach wie vor davon ab, im kommenden Jahr Rinder in Vorarlberg zu sömmern.
Für Tierhalter, welche entgegen der Empfehlung des ALKVW
ihre Rinder in Vorarlberg alpen, gelten nach wie vor folgende Regelungen:
- Verbringungssperre nach
Alpabfahrt, Tuberkulose-Untersuchung frühestens ab 16. November 2022,
Schlachtung bei Ansteckungsverdacht und Sperre ersten Grades bei
Anhaltspunkten für Tuberkulose-Gefährdung anderer Bestände.
- Der Tierhalter trägt die
Kosten für die erforderlichen diagnostischen Untersuchungen und die
Bekämpfungsmassnahmen zur Verhinderung der Tuberkulose-Ausbreitung in
seinem Bestand. Er hat keinen Entschädigungsanspruch für Tierverluste
wegen Erkrankung oder Bekämpfung.
Das ALKVW beobachtet die Situation fortlaufend und prüft
Möglichkeiten für eine Anpassung der Massnahmen.