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Montag, 20.10.2014

LEV-Verordnung abgeändert
Die Regierung hat in der Sitzung vom 14. Oktober die Abänderung der Verordnung über die Einkommensbeiträge in der Landwirtschaft (LEV) genehmigt.

Um die im Massnahmenpaket III formulierten Sparziele zu erreichen, wird mit der gegenständlichen Abänderung der Verordnung der Ansatz des Basisbeitrages reduziert. Mit diesem Ansatz kann die Last der notwendigen Einsparung anteillsmässig gleich auf sämtliche Betriebe verteilt werden. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Die  abgeänderte Verordnung findet man hier