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Dienstag, 12.08.2014

Tuberkulose-Früherkennung beim Wild
Die Tuberkulose stellt derzeit eine reale Gefahr für das Rotwild und den heimischen Nutzviehbestand dar. Das frühzeitige Erkennen eines allfälligen Eintrags der Tuberkulose ist sehr entscheidend für die Wirksamkeit von Schutz- und Bekämpfungsmassnahmen.

Seit dem 1. August 2014 sind Jägerinnen, Jäger und Wildhüter nach der Tierseuchengesetzgebung dazu verpflichtet, verdächtige Veränderungen bei Wildtieren dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen zu melden.