Die Regierung hat das Anliegen der VBO aufgenommen und die Landwirtschaft im geplanten Massnahmenpaket 2 berücksichtigt.
Demnach können Landwirtschaftsbetriebe mit nachweislich "Corona-bedingten" Liquiditätsengpässen analog zu anderen Wirtschaftsbereichen rasch und unkompliziert einen Überbrückungskredit beantragen.
Weiter wird die 2. Akontozahlung Direktzahlungen auf Ende Juni 2020 vorgezogen und nicht nur 30 % sondern 40 % ausbezahlt. Somit sollten weniger kurzfristige Liquiditätsengpässe auftreten.