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Mittwoch, 21.01.2015

Gülleausbringung auf Schnee ist verboten
Im Frühling lohnt es sich mit dem Güllen abzuwarten bis der Boden frei von Schnee und einigermassen trocken ist. Die Ausbringung von Gülle auf gefrorenen, schneebedeckten Boden ist verboten.

Derzeit gilt das Düngeverbot (im Talgebiet noch bis 15. Februar, im Berggebiet noch bis 15. März). Die Folge eines gesetzeswidrigen Handelns liegt einzig beim Landwirt mit allen daraus folgenden Konsequenzen (Strafverfahren, Kürzung Direktzahlungen). 


Die VBO wird sobald die Bedingungen es zulassen ein Düngefenster beantragen und die Mitglieder darüber informieren. 


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