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Montag, 08.03.2021

Unterverpachtung von Schafweiden an Schweizer Bauern
Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Tierschutzmeldungen bei Herden (vor allem Schafe), welche in Liechtenstein auf einer Weide im Futter standen kam und die Aufarbeitung einer solchen Haltung mit der Suche nach dem Besitzer oft erschwert ist, verlangt das ALKVW daher zukünfitg die Meldung von Grenzweideverkehr mit Schweizer Tieren in der TVD inkl. Begleitdokument.

Die Landwirte sind angehalten, die Unterverpachtung von Weiden sorgfältig zu prüfen. Über sie können die tatsächlichen Tierbesitzer zur Klärung eines Sachverhalts ausfindig gemacht werden. Weitere Informationen und Auskünfte erteilt das ALKVW.