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Donnerstag, 24.03.2022

Bewässerung in der Landwirtschaft
Das Amt für Umwelt informiert, dass bezüglich Bewässerung in der Landwirtschaft im Jahr 2022 die gleichen Vorgaben wie 2021 gelten: Für die Wasserentnahme aus Fliessgewässern gilt nach wie vor das Merkblatt vom April 2018. Für die Wasserentnahme ab Hydranten gilt das Merkblatt 2022 „Wasserbezug aus Hydranten“. Für einen entsprechenden Antrag ist das Formular beim zuständigen Wasserwerk einzureichen. Die Rückmeldung auf das Gesuch erfolgt über das Wasserwerk.

 

© Stefanie Giger