Rabenkrähen können in landwirtschaftlichen Kulturen (v.a. Mais, diverse Gemüse) erhebliche Schäden verursachen, indem sie Jungpflanzen ausreissen oder beschädigen. Davon betroffen sind sowohl Biobetriebe wie auch konventionell wirtschaftende Betriebe. Gasschussanlagen verursachen eine hohe Lärmbelästigung. Reklamationen und Beschwerden der Bevölkerung sind die Folge.
Das Amt für
Umwelt hat die Klaus Büchel Anstalt (KBA) mit der Koordination der
Rabenkrähenbekämpfung beauftragt. Mit einer abgestimmten Abschreckungs- und
Bekämpfungsstrategie sollen Kulturschäden vermieden und auf den Einsatz von
Gasschussanlagen verzichtet werden. Neu werden auch konventionell
wirtschaftende Betriebe bei der Wahl der vorbeugenden Massnahmen und beim
Einsatz von Abschreckungsmassnahmen unterstützt. Interessierte Landwirte mit
empfindlichen Kulturen melden sich bei der KBA (Florian Bernardi, Tel. 375 90
50 ).