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Dienstag, 03.05.2022

Sömmerungsverordnung 2022 erlassen
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. April 2022 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2022 verabschiedet.

Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der Verordnung des Vorjahres und den «Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der Sömmerungsvorschriften der Kantone für das Jahr 2022». Die restriktiven Bestimmungen betreffend eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in Vorarlberg werden wegen der dort nach wie vor gegebenen Tuberkuloseproblematik beibehalten.