Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. April 2022 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2022 verabschiedet.
Die Sömmerungsverordnung orientiert sich an der
Verordnung des Vorjahres und den «Empfehlungen des BLV zur Harmonisierung der
Sömmerungsvorschriften der Kantone für das Jahr 2022». Die restriktiven
Bestimmungen betreffend eine allfällige Bestossung liechtensteinischer Alpen in
Vorarlberg werden wegen der dort nach wie vor gegebenen Tuberkuloseproblematik beibehalten.