Agrargesetze und Verordnungen
2008 hat das Parlament auf der Grundlage des Landwirtschaftlichen Leitbildes ein landwirtschaftliches Rahmengesetz verabschiedet. Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherstellung einer auf den Markt ausgerichteten Produktion zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser.

Das Landwirtschaftsgesetz soll die Betriebe in ihrer unternehmerischen Entwicklung stärken und eine bessere Entfaltung der Selbsthilfemassnahmen ermöglichen. Die Umsetzung im Einzelnen wird mit Verordnungen geregelt. Dies gibt der Regierung eine grössere Flexibilität um auf das sich ständig ändernde Umfeld reagieren zu können. Das Landwirtschaftsgesetz ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Hier finden Sie einen Überblick über in Kraft gesetzte Gesetze und Verordnungen:

  
SR Nr.   Titel Jahr
910.0   Landwirtschaftsgesetz 2022
910.011   Alpinafrastruktur-Förderungs-VO 2013
910.012   Milchmengenregelungs-VO 2018
910.014   Landwirtschaftsbetriebsinfrastruktur-Förderungs-VO 2019
910.015   Landwirtschafts-Begleitmassnahmen-VO 2020
910.016   Weinqualitäts-VO 2017
910.017   Landwirtschaftsdienstleistungs-Förderungs-VO 2021
910.018   Tierzucht-Förderungs-VO 2018
910.019   Bodenverbesserungsverordnung 2016
910.020   Begriffs- und Anerkennungsverordnung 2020
910.021   Ethoprogramm-Förderungs-Verordnung 2020
910.022   Landschaftspflege-Förderungs-VO 2013
910.023   Landwirtschafts-Einkommensbeitrags-Verordnung  2020
910.024   Landwirtschafts-Bewirtschaftungs-Förderungs-Verordnung 2020
910.025   Alpwirtschafts-Förderungs-VO 2020
910.026   Landwirtschaftliche Förderungskürzungs-VO 2020
910.027   Zulassung von landwirtschaftsnahen Tätigkeiten 2020
910.028
  VO-über befristete Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft in Zusammenh. mit Coronavirus
2020
       
916.241   Erdmandelgras-VO 2021
916.421.6
  Sömmerungs-VO
2022
       
814.20
  Gewässerschutzgesetz 2016
814.201   Gewässerschutzverordnung 2020
814.201.8   Hofdüngerverordnung 2013
       
451.015
  VO über die Ausrichtung von Bewirtschaftungsbeiträgen zur Erhaltung der Magerwiesen
2020
451.018
  VO über Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten
2018
       
455.0   Tierschutzgesetz 2019
455.01   Tierschutzverordnung 2019
455.011    Tierhaltungs-Ausbildungs-Verordnung 2018 
455.012   Nutz- und Haustier-Haltungs-Verordnung 2018 
455.013   Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten  2018 
455.015   Wildtierverordnung 2016
455.016   Tierschutz-Zucht-Verordnung 2016

 

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Die liechtensteinische Agrarpolitik regelt insbesondere die Direktzahlungen, den Milchbereich, die Alpwirtschaft und die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft. Die liechtensteinischen Massnahmen liegen – mit Rücksicht auf den durch den Zollvertrag begründeten gemeinsamen Wirtschaftsraum – auf einem Niveau, das mit jenem der schweizerischen Landwirtschaftspolitik vergleichbar ist. Somit gelten in Liechtenstein eine Reihe von zollvertragsrelevanten Bestimmungen des schweizerischen Landwirtschaftsgesetzes und der entsprechenden Bestimmungen in den Ausführungsverordnungen. Dazu zählen grundsätzlich alle Regelungsmaterien zur landwirtschaftlichen Produktion, welche die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr sowie das Inverkehrbringen landwirtschaftlicher Produkte regeln.