Agrargesetze und Verordnungen
2008 hat das Parlament auf der Grundlage des Landwirtschaftlichen Leitbildes ein landwirtschaftliches Rahmengesetz verabschiedet. Zweck dieses Gesetzes ist die Sicherstellung einer auf den Markt ausgerichteten Produktion zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser.
Das Landwirtschaftsgesetz soll die Betriebe in ihrer unternehmerischen Entwicklung stärken und eine bessere Entfaltung der Selbsthilfemassnahmen ermöglichen. Die Umsetzung im Einzelnen wird mit Verordnungen geregelt. Dies gibt der Regierung eine grössere Flexibilität um auf das sich ständig ändernde Umfeld reagieren zu können. Das Landwirtschaftsgesetz ist am 1. Juli 2009 in Kraft getreten. Hier finden Sie einen Überblick über in Kraft gesetzte Gesetze und Verordnungen:
Weitere Detailinformationen erhalten Sie hier.
Die liechtensteinische Agrarpolitik regelt insbesondere die Direktzahlungen, den Milchbereich, die Alpwirtschaft und die Förderung von Investitionen in der Landwirtschaft. Die liechtensteinischen Massnahmen liegen – mit Rücksicht auf den durch den Zollvertrag begründeten gemeinsamen Wirtschaftsraum – auf einem Niveau, das mit jenem der schweizerischen Landwirtschaftspolitik vergleichbar ist. Somit gelten in Liechtenstein eine Reihe von zollvertragsrelevanten Bestimmungen des schweizerischen Landwirtschaftsgesetzes und der entsprechenden Bestimmungen in den Ausführungsverordnungen. Dazu zählen grundsätzlich alle Regelungsmaterien zur landwirtschaftlichen Produktion, welche die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr sowie das Inverkehrbringen landwirtschaftlicher Produkte regeln.