Generalversammlung
An der Generalversammlung sind mit Ausnahme der Passivmitglieder alle Mitglieder stimmberechtigt. Bei landwirtschaftlichen Organisationen bestimmt das Verwaltungsorgan der jeweiligen Organisation die stimmberechtigte Person und teilt diese dem Vorstand der VBO schriftlich mit. Eine solche stimmberechtigte Person kann an der Generalversammlung ihr Stimmrecht sowohl für die von ihr vertretene(n) Organisation(en) als auch gegebenenfalls für ihren eigenen Landwirtschaftsbetrieb ausüben. Die ordentliche Generalversammlung wird jährlich einmal, spätestens im April abgehalten.