Düngefenster zwischen Weihnacht und Neujahr
Nun ist es so weit: Das Amt für Umwelt (AU) hat auf Antrag der VBO vom Mittwoch 27. bis und mit Freitag 29. Dezember 2023 ein Düngefenster geöffnet. Das Land hat heute Nachmittag die Betriebe direkt mit einem Rundschreiben per E-Mail informiert.
Grundsätzlich verbieten die Regelungen des Gewässerschutzes im Winter das Ausbringen von Gülle. Das Amt für Umwelt kann jedoch ein Düngefenster festlegen, während dem das Ausbringen von flüssigen Hofdüngern trotzdem zugelassen werden kann.
Achtung: Der Boden ist derzeit an manchen Orten wassergesättigt! Eine Ausbringung auf wassergesättigten Boden ist nicht erlaubt (Gefahr von Abschwemmung, Bodenverdichtung).
Folgendes ist zu beachten und beim Ausbringen sind folgende Vorgaben einzuhalten:
- Die Gülle muss auf den gelb gekennzeichneten Flächen (Karte; hier herunterladen) ausgebracht werden;
- Der Austrag ist nur zugelassen, wenn er vorgängig beim Amt für Umwelt angemeldet wird
- per Telefon: +423 236 64 00
- per E-Mail:
- mit Angabe des Betriebsleiters und der Ausbringungsmenge in m3
- Maximale Austragsmenge 20 m3/ha;
- Abstand von mindestens 20 Metern zu Gewässern und Entwässerungsanlagen;
- Der Boden darf weder wassergesättigt noch gefroren oder schneebedeckt sein;
- Die Gülle darf nur auf bewachsenem Boden ausgebracht werden;
- Gewässer dürfen nicht verschmutzt werden.
Wichtig: Bitte beachtet die konkreten Anweisungen im Rundschreiben des AU. Für allfällige Sanktionen sind nicht die Formulierungen auf der Website der VBO verbindlich sondern die Formulierungen im Rundschreiben des Amtes für Umwelt (hier herunterladen).